Kündigung dank Mitgliedschaft bei Online Plattform
Erschienen am 28.2.09 11:11 Uhr in der Kategorie Nachrichten.

Eine Engländerin wurde gefeuert, weil sie ihren Job bei Facebook als "langweilig" bezeichnete. Eine Kanadierin erhielt sogar ihre Kündigung über das soziale Netzwerk. In Deutschland sind diese Kündigungswege rechtlich noch nicht zugelassen. Soziale Netzwerke im Internet sind bekannt und beliebt wie nie. Nicht nur bei Jugendlichen.

Das sich jedoch diese Netzwerke auch negativ auswirken können, zeigt das Beispiel der 16-Jährigen Kimberley Swann aus dem englischen Clacton. Sie hatte ihren Arbeitsplatz als Sachbearbeiterin als "langweilig" bezeichnet. Nachdem dies drei Wochen später ihr Boss zu Gesicht bekam, hatte sie gleich am nächsten Tag ein Kündigungsschreiben in der Post. In diesem Brief begründete ihr Chef Steven Ivell die Kündigung so: "Bezüglich ihrer Kommentare über ihren Job und die Firma auf Facebook, denken wir ist es besser, da sie nicht glücklich sind und keine Freude an ihrem Job empfinden, wenn wir ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden." Für die 16-Jährige brach eine Welt zusammen. Der Daily Telegraph zitiert sie: "Ich habe nicht mal den Firmennamen erwähnt, ich habe nur geschrieben, dass der Job langweilig wäre." Kimberly Swann empfindet das Herumstöbern in privaten Profilen der Mitarbeiter als reine Neugierde und denkt, dass ihr geposteter Kommentar eher unbedeutend war.

Noch schlimmer traf es die Kanadierin Crystal Bells: Sie erhielt ihre Kündigung direkt über das soziale Netzwerk und fand das Kündigungsschreiben ihres Arbeitgebers in ihrem Facebook-Postfach. "Ich glaubte, dass es ein Scherz sei. Ich ging am nächsten Tag sogar wieder zur Arbeit", erzählte sie dem Onlineportal canada.com. Aber die Mail erwies sich als die Wahrheit. Ihr Chef hatte sie wohl telefonisch nicht erreicht, und hatte dann den schnellsten Weg über ihr Facebook Postfach gewählt. Crystal Bells löste nun in Kanada eine heiß diskutierte Debatte aus, ob Chefs via sozialen Netzwerken ihre Mitarbeiter kündigen dürfen.

News.de

Lasse Pedersen



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